Anbei eine interessante Meldung aus der LZ vom 24.12.2013:
Düsseldorf. (dpa) Nordrhein-Westfalen untersagt als erstes Bundesland die massenhafte Tötung männlicher Küken. Die sogenannten Eintagsküken werden bei der Legehennen-Zucht in Großbetrieben als unerwünschtes Nebenprodukt umgehend getötet. NRW räume den Brütereien eine einjährige Übergangsfrist ein, teilte das Landwirtschaftsministerium am Montag in Düsseldorf mit. Hintergrund ist eine neue Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Münster, die das Töten männlicher Eintagsküken als tierschutzwidrig ansieht. Die Brütereien können innerhalb vier Wochen gegen die Ordnungsverfügung klagen, andernfalls wird die Verfügung bestandskräftig.
Man darf gespannt sein, wann das Bundesland Bayern sich dieser Regelung anschließt.
Auch die Haltung von Schweinen in der industriellen Masttierzucht ist ein Thema, das in den nächsten Jahren für verstärkten Widerstand in der Bayerischen Bevölkerung sorgen dürfte. Hier darf nur beispielhaft das momentan immer noch erlaubte betäubungslose Kupieren der Ferkelschwänze in den ersten Lebenstagen genannt werden.